Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website dibp.eu. Stand: 1. Oktober 2026.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter dibp.eu veröffentlichte Website der iKAT GmbH.
Wir sind bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Bewertung sind die Anforderungen der EN 301 549 beziehungsweise der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA umsetzt.
Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen. Als privates Unternehmen sind wir davon nicht unmittelbar erfasst. Weil unsere Kundinnen und Kunden öffentliche Stellen sind und diese Anforderungen für sie gelten, legen wir unsere Website freiwillig an denselben Maßstab an und machen das Ergebnis hier öffentlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Der unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführte Punkt ist davon ausgenommen.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung vom 1. Oktober 2026. Eine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle hat bislang nicht stattgefunden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Untertitel des Referenzvideos
Im Abschnitt „Referenz“ ist ein Video der Plattform YouTube eingebunden. Es verfügt über automatisch erzeugte Untertitel. Diese werden maschinell erstellt und nicht redaktionell geprüft; bei Eigennamen und Fachbegriffen enthalten sie erfahrungsgemäß Fehler. Die Anforderung 1.2.2 verlangt Untertitel, die den gesprochenen Inhalt zutreffend wiedergeben – diese Anforderung ist damit nicht erfüllt. Eine Audiodeskription nach Anforderung 1.2.3 liegt ebenfalls nicht vor.
Das Video wird erst auf Klick geladen und ist für das Verständnis der Seite nicht erforderlich: Die Aussage des Beitrags steht als Zitat daneben im Text. Wir prüfen, ob sich geprüfte Untertitel nachreichen lassen.
Nicht geprüfte Bereiche
Die Selbstbewertung umfasst keine Erprobung mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware oder Spracheingabe durch Nutzerinnen und Nutzer, die auf diese Hilfsmittel angewiesen sind. Aussagen zur praktischen Nutzbarkeit mit solchen Hilfsmitteln können wir daher nicht treffen.
Umgesetzte Maßnahmen
- Durchgehende Auszeichnung mit HTML-Bereichen (Kopf, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und einer logischen Überschriftenhierarchie
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element
- Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbarer Fokusrahmen auf allen Bedienelementen
- Text- und Bedienelement-Kontraste nach WCAG-Stufe AA, nachgemessen und wo nötig nachgebessert
- Textalternativen für informationstragende Grafiken; rein dekorative Grafiken sind für Hilfsmittel ausgeblendet
- Bewegte Darstellungen werden bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ abgeschaltet
- Die laufende Übersicht der Kommunen lässt sich über eine Schaltfläche anhalten und wieder starten
- Darstellung ohne waagerechtes Scrollen bis herunter zu 320 Pixeln Breite, Textvergrößerung auf 200 % ohne Informationsverlust
- Formularfelder mit dauerhaft sichtbarer Beschriftung und verständlichen Fehlermeldungen in deutscher Sprache
- Das Referenzvideo wird erst auf Klick geladen; vorher besteht keine Verbindung zu YouTube
- Schriften werden vom eigenen Server ausgeliefert; es werden keine Inhalte Dritter ungefragt nachgeladen
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung, die aus zwei Teilen besteht:
- eine werkzeuggestützte Prüfung aller öffentlichen Seiten gegen die Regelsätze WCAG 2.0 A/AA und WCAG 2.1 A/AA mit axe-core 4.13
- ergänzende Einzelprüfungen, die ein Werkzeug nicht abdeckt: Tastaturbedienung und Sichtbarkeit des Fokus, Umbruch bei 320 Pixeln Breite, Textvergrößerung auf 200 % sowie das Verhalten bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
Werkzeuggestützte Prüfungen erfassen nur einen Teil der Anforderungen. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ genannte Einschränkung beruht auf der Bewertung durch uns selbst.
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